(von Ruth Monicke)
In einem Leserbrief von Michael Reinboth vom 7.Januar 2013 wird nochmals auf die Bedeutung der Aufgabenbereiche innerhalb der Samtgemeinde und die anstehende Wahl für das Amt des Samtgemeindebürgermeisters hingewiesen.
Dass der Wahlgang notwendig geworden ist (wenn auch von keinem gewünscht), ist Fakt. Muss uns auch nicht gefallen. Viele Bürger wollen nicht zur Wahl gehen, diese zu boykottieren wäre aber der falsche Weg. Jeder hat lange genug Zeit gehabt, um abzuwägen und sich eine Meinung zu bilden. Das Für und Wider für einen oder mehrere Kandidaten wurde in Foren heftig diskutiert, teils mit Argumenten, mehrheitlich leider mit üblen Sprüchen bis hin zu Drohbriefen. Bedauerlicherweise auch anonym, was von wenig Courage und Zutrauen zur eigenen Meinung zeugt.
Es scheint mir aber, dass bei aller Ablehnung gegenüber der Bürgermeisterwahl, anscheinend ganz vergessen wird, dass am 20. Januar auch die Landtagswahl in Niedersachsen ansteht. Diese Wahl wird meines Erachtens in der Samtgemeinde Walkenried zu wenig hervorgehoben. Und es wäre fatal, wenn man das Eine mit dem Anderen verquicken würde.
Warum? Weil viel Bürger vergessen, dass „Wählengehen“ unser verbrieftes Recht ist. Für demokratische Wahlen, besonders für korrekte Wahlen, gehen in anderen Ländern die Menschen auf die Straße, bekämpfen sich mit korrupten Regierungen bis aufs Blut. Dass Frauen nicht überall das Wahlrecht haben, brauche ich wohl nicht extra zu betonen. Und wir? Werden bei uns Wahlen nicht mehr ernst genommen? Geht man nur noch bei Lust und Laune an die Wahlurne? Bei Sonnenschein etwas mehr. Aber in der übrigen Zeit meckern und alles besser wissen? Ein Nichtwähler spricht sich doch selbst das Recht zur Kritik ab, wenn ihm missfällt was „die da oben“ alles falsch machen. Denn nicht zur Wahl zu gehen, heißt, Gruppierungen Macht an die Hand zu geben, die keiner wollte. Das haben wir schon zur Genüge gehabt.
Schon dass allein ist ein hinreichender Grund zur Wahl zu gehen.
Ruth Monicke
Wie und unter welchem Einsatz das Wahlrecht der Frauen in England erkämpft wurde, zeigt ganz eindringlich der im Text eingeblendete Videofilm. Jahre später, am 19.12.1919, konnten erstmals in Deutschland Frauen das aktive und passive Wahlrecht ausüben. Unglaubliche 85% der deutschen Frauen gingen zur Wahl. Und das vor nunmehr 94 Jahren!
Welchen Stellenwert das Wahlrecht hat – möge es vielen bewusst werden!