Ein Leser der „Walkenrieder Nachrichten“ machte uns per Facebook-Nachricht freundlicherweise darauf aufmerksam, dass man sich von der Internetseite des Niedersächsischen Landtags inzwischen einen Entwurf des Gesetzes über die geplante Zusammenführung der Gemeinden Walkenried, Wieda und Zorge in eine einzige Gemeinde Walkenried – und damit auch über den Wegfall der bisherigen Samtgemeinde – herunterladen kann. Ein Teil des Begründungstextes wird nachfolgend wiedergegeben.
Die Kommunen im Bereich der Samtgemeinde Walkenried sind zur Aufrechterhaltung der Kassenliquidität teilweise seit Jahrzehnten auf die Gewährung von Bedarfszuweisungen angewiesen. Für die Jahre 2013 und 2014 wurden der Samtgemeinde Walkenried Bedarfszuweisungen in einer Gesamthöhe von 2 930 000 Euro wegen einer außergewöhnlichen Lage gemäß § 13 des Nds. Gesetzes über den Finanzausgleich ausgezahlt.
Die Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen weist, ausgehend von dem Jahr 2008 bis zum Jahr 2031, für den Landkreis Osterode am Harz einen Rückgang der Bevölkerung um 24,3 % aus. Von dieser Entwicklung wird besonders die Samtgemeinde Walkenried betroffen sein. Die Bevölkerungsprognose des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung für die Investitions- und Förderbank Niedersachsen weist eine Bevölkerungsentwicklung in der Samtgemeinde Walkenried vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2030 von 4 740 auf 2 893 Einwohnerinnen und Einwohner aus (- 39 %). Es besteht damit eine hinreichende Annahme, dass die Bevölkerungszahl sehr stark zurückgehen wird.
Der Zusammenschluss entspricht nicht nur den mehrheitlich gefassten Beschlüssen der Räte aller beteiligten Gemeinden, sondern er stellt darüber hinaus eine notwendige Maßnahme dar, den aus der haushaltswirtschaftlichen Entwicklung entstehenden Belastungen durch eine Stärkung der Verwaltungs- und Finanzkraft zu begegnen. Durch die Vereinigung der bisherigen Mitgliedsgemeinden zur neuen Gemeinde Walkenried werden strukturelle, organisatorische und letztlich auch finanzielle Vorteile für die Verwaltung erwartet. Die neue Gemeinde Walkenried verändert sich in ihrer Größe gegenüber der Samtgemeinde zwar nicht, erreicht aber durch die Straffung der Verwaltung Einsparungsmöglichkeiten.
Bestrebungen zu einem freiwilligen Zusammenschluss mit der Stadt Bad Sachsa konnten bislang nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Ein freiwilliger Zusammenschluss mit anderen benachbarten Gemeinden würde ein Überschreiten der Kreisgrenze erforderlich machen. Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Walkenried sind sich bewusst, dass die Bildung der Gemeinde Walkenried nur ein erster Schritt zu einer wirksamen Strukturverbesserung ist.
Durch die haushaltswirtschaftliche Situation haben die Mitgliedsgemeinden erkannt, dass Strukturveränderungen in einem größeren Umfang nicht abgewartet werden können. Die sich aus der Bildung der Einheitsgemeinde zu erwartenden Erfolge sollen baldmöglichst realisiert werden, um eine Haushaltsentlastung zu erreichen. Im Bereich der Gremienbetreuung und der Erstellung der Haushaltssatzungen werden durch die Neubildung der Gemeinde Walkenried Einsparungen erzielt, auch wenn die Samtgemeinde Walkenried bereits in der Vergangenheit diese Aufgaben effektiv gestaltet hat. Es werden nur noch eine Haushaltssatzung und eine Jahresrechnung anstelle von jeweils vier dieser Unterlagen erstellt. Einsparungen werden ebenfalls ermöglicht durch die Reduzierung der Anzahl der Jahresrechnungen und durch die Möglichkeit der Straffung der Organisationsstrukturen. Zuständigkeitsfragen zwischen den Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde entfallen. Hinzu tritt die Möglichkeit der Bündelung der Ressourcen.
Die Vereinigung trägt durch die damit verbundenen Synergieeffekte, festgelegte weitere Konsolidierungsanstrengungen und eine vom Land Niedersachsen in Aussicht gestellte Stabilisierungshilfe in Höhe von rund 10 200 000 Euro zu einer wirksamen Verbesserung der finanzwirtschaftlichen Situation bei, die zu einem dauerhaften Haushaltsausgleich führen kann. Diese Verbesserung ergibt sich auch durch die aufgrund der Stabilisierungshilfe zu erwartenden Einsparungen bei den Liquiditätskreditzinsen.
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